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Forschungskompatibilität

Problemstellung

„Personenbezogene Gesundheitsdaten sind ein großes und bislang hauptsächlich ungenutztes Potenzial für die Gesundheitsversorgung.“

Ziele und Werteversprechen

Ein Ziel der Hightech-Strategie der Bundesregierung ist es, dass die Universitätskliniken bis 2025 über forschungskompatible elektronische Patientenakten Zugriff auf Gesundheitsdaten erhalten.

Gesundheitsdaten für die Forschung zugänglich machen.

Einerseits können behandelnde Institutionen, die zugleich medizinische Forschung betreiben, Befunde, Protokolle und Diagnosen im wissenschaftlichen Kontext intern (weiter-)nutzen.
Die Forscher wären dann von vornherein auf Erkenntnisse angewiesen und beschränkt, die der eigenen Institution entstammen.

Andererseits könnten Gesundheitsdaten einrichtungsübergreifend in eine bundesweite Forschungsdatenbank einfließen, die höchsten Sicherheitsbedingungen unterliegt und unter staatlicher Aufsicht steht. Dort könnten Forschende beantragen, auf bestimmte
vorhandene Datensätze zuzugreifen zu dürfen, die sie für ihre Studien benötigen.

DTH-Satzschablone

ePA im Sinne der Foschrungskompatibilität bietet vertraulichen und digitalen Zugang zu Gesundheitsdaten der Patienten zur Verfügung gestellt von Patienten, Arztpraxen, Laboren und Krankenhäusern für Forschungseinrichtungen.

Domäne

Medizin

Involvierte Personen/Unternehmen

Modell

Art der Daten

Gesundheitsdaten

Speicherung

Keine Speicherung, nur zeitweiser Zugriff auf die Daten zum Zweck der Pseudonymisierung und anschließender Übermittlung.

Übermittlung

Vermittelt durch die ePA gelangen einzelne Gesundheitsdaten zunächst über eine sichere Schnittstelle zur Vertrauensstelle. Diese
nimmt wichtige Funktionen eines Datentreuhänders wahr. Ihre Aufgabe ist es einzig und allein, den Personenbezug effektiv aufzulösen. Sie darf kein Eigeninteresse an den Daten haben
und nur so lange Zugriff auf die Daten erhalten wie zwingend notwendig. Zudem muss es ihr untersagt sein, selbst gesundheitsbezogene Auswertungen vorzunehmen.

Nach der Bearbeitung durch die Vertrauensstelle gelangen die Daten ohne erkennbaren Personenbezug zum Forschungsdatenzentrum. Dieses soll die Daten im Anschluss aggregieren, aufbereiten und der Forschung bereitstellen. Da das Forschungsdatenzentrum selbst über keine Möglichkeiten verfügt, die Daten einer Person zuzuordnen, muss es – vermittelt über die Vertrauensstelle – im Zweifel erneut die Einwilligung beim Patienten anfragen, wenn ein Forscherteam weitere Informationen über seinen Gesundheitszustand benötigt.

Finanzierung

Kostenlose Bereitstellung (finanziert durch Staat).