Telematikinfrastruktur
- Problemstellung
- Ziele und Werteversprechen
- DTH-Satzschablone
- Domäne
- Involvierte Personen/Unternehmen
- Modell
- Art der Daten
- Speicherung
- Übermittlung
- Finanzierung
Problemstellung
Ein zentrales Manko der TI ist, dass die verschiedenen Leistungserbringer noch nicht flächendeckend an sie angeschlossen sind. Seit Jahresbeginn 2019 sollten alle Praxen an die TI angebunden sein.
Eine robuste und interoperable Telematikinfrastruktur, die flächendeckend zur Verfügung gestellt werden soll, muss in ihrer Gesamtarchitektur auch die Funktionen eines Datentreuhänders verankern.
Grundlagen für den sicheren Austausch sensibler Daten und Informationen sowie die digitale Patientenakte sind eine verlässliche und vertrauenswürdige TI und höchste Datenschutz- und Datensicherheitsstandards. Die Nutzung der digitalen Angebote erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis (Opt-in).“
Ziele und Werteversprechen
Das Ziel, eine Vertrauensinfrastruktur für die Gesundheitstelematik zu etablieren, lässt sich dadurch künftig mit weniger Reibungsverlusten umsetzen. Alle Versicherten haben Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten und können diese freigeben oder einschränken für Arztpraxen, Labore, etc.
DTH-Satzschablone
ePA im Sinne der Telematikinfrastruktur bietet vertrauliche und digitale Verwaltung von Gesundheitsdaten der Patienten zur Verfügung gestellt von Arztpraxen, Laboren und Krankenhäusern für Patienten.
Domäne
Medizin
Involvierte Personen/Unternehmen
- Datengeber:
- Arztpraxen, Labore und Krankenhäuser
- Datennutzer:
- Patienten
- betroffene Person/Unternehmen:
- Patienten
Modell
- Zugangstreuhand
Art der Daten
Gesundheitsdaten
- Gesundheitlicher Zustand
- Krankheiten
- Behandlungen
- Medikamente
- Allergien
- …
Speicherung
“virtuelle“ ePA: In der ePA selbst sind keine medizinischen Daten gespeichert. Vielmehr steuert der Einzelne über sie nur den Zugriff auf die im Gesundheitssystem verteilten Daten.
Übermittlung
Vertrauensdienste und Verschlüsselung: In einem digitalen System bedarf es hoher Standards, um die Kommunikationswege abzusichern und zu überprüfen, ob elektronisch zirkulierende Dokumente authentisch sind. Dafür müssen die jeweiligen Empfänger über vertrauensvolle Zertifikate verfügen. Durch die eIDAS-Verordnung ist es gelungen, einen EU-weiten hohen Standard für Vertrauensdienste zu etablieren. Ziel ist es, die Integrität zu übermittelnder Daten zu schützen, Manipulation zu verhindern und nicht zuletzt ein Online-Pendant für die Unterschrift auf Papier zu bieten. Die Studie empfiehlt eine stärkere Verankerung der eIDAS-Verordnung in den Sozialgesetzbüchern,um elektronische Signaturen, Siegel und Webseitenzertifikate standardisiert und rechtssicher im deutschen Gesundheitswesen nutzen zu können. Darüber hinaus sollten bei der Datenablage und der Anbindung an die TI neueste Verschlüsselungstechnologien zum Einsatz kommen.
Finanzierung
Kostenlose Bereitstellung (finanziert durch Staat).